29.03.2024

CoBaSchuV tritt am 2. April 2022 in Kraft

Bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen

Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn durch Vorgaben und Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht.

An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eineCoronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen tritt am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.

Auch wir haben unser Konzept entsprechend angepasst und bitten dieses beim nächsten Besuch in unseren Sporthallen zu berücksichtigen: