Hygienekonzept aktualisiert – Stand 04.03.2022: max. 300 Zuschauer
Seit dem 04. März gelten in Hessen veränderte Corona-Regelungen, die sich auch auf den Sportbereich auswirken. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten. Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend aktualisiert.
Wir bitten jeden Anwesenden, seien es Spieler, Betreuer, Zuschauer oder Bedienstete, das Konzept vor Betreten der Halle zur Kenntnis zu nehmen und den Regelungen entsprechend Folge zu leisten.
- Alle anwesenden (spielbeteiligten und nicht spielbeteiligten) Personen (Zuschauer*innen, Spieler*innen, Funktionäre) – auch ehrenamtlich beschäftigte Personen der Sportstätte – benötigen zum Eintritt in die Sporthalle einen Negativnachweis gemäß § 3 CoSchuV (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder sowie Personen, die sich nachweislich (ärztliches Attest) aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können).Dieser Nachweis kann erfolgen durch:
- Nachweis über vollständigen Impfschutz (§ 3 Abs. 1, Satz 1)
- Genesenennachweis (§ 3 Abs. 1, Satz 2)
- Tagesaktuelles negatives Corona-Testzertifikat (Antigen oder PCR, max. 48h zurückliegend) (§ 3 Abs. 1, Satz 3 o. 4)
- Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schüler*innen und Studierende unter 18 Jahren an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (§ 3 Abs. 1, Satz 5)
- Die Zuschauerzahl ist auf 300 Personen beschränkt.