Hygienekonzepte für Training und Spiel aktualisiert – 3G-Regel
Seit Montag (23.08.) gilt in ganz Deutschland die sogenannte 3G-Regel. Sie soll helfen, die steigenden Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen und besagt, dass für alle Innenbereiche die Vorlage eines Impf-, Genesenennachweis oder negativen Corona-Tests verpflichtend ist. Der Abstrich darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, wenn es sich um einen Antigentest handelt. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein.
Von der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) sind lediglich Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler sowie Menschen, die nicht geimpft werden können.
Aus diesem Grund haben auch wir unsere Hygienekonzepte für Trainings- und Spielbetrieb entsprechend angepasst und stellen dieser hier zur Verfügung. Die angepassten Konzepte gelten ab sofort.:
Alle Trainings- und Spielbeteiligten benötigen zur Teilnahme demnach einen Negativnachweis in Form von
1. Nachweis über vollständigen Impfschutz
2. Genesenennachweis
3. Negativer Testnachweis [nicht älter als 24 Stunden (Antigen) bzw. 48 Stunden (PCR)]. Die Durchführung eines Tests vor Ort unter Aufsicht ist möglich, wobei die Testkits hierfür selbst mitzubringen sind.
4. Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts.