Hygienekonzept für den Spielbetrieb – Stand 10.12.2021: 2G für (fast) alle & max. 100 Zuschauer
Seit dem 05. Dezember gelten in Hessen veränderte Corona-Regelungen, die sich auch auf den Sportbereich auswirken. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten. Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend aktualisiert.
Wir bitten jeden Anwesenden, seien es Spieler, Betreuer, Zuschauer oder Bedienstete, das Konzept vor Betreten der Halle zur Kenntnis zu nehmen und den Regelungen entsprechend Folge zu leisten.
Alle unmittelbar und nicht unmittelbar Spielbeteiligten benötigen gemäß §3 CoSchuV einen Negativnachweis (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder). Dies kann erfolgen durch:
– Nachweis über vollständigen Impfschutz
– Genesenennachweis
– Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gilt auch: Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts
– Beschäftigte der Sportstätte wie etwa Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Trainer und Betreuer (sofern nicht geimpft oder genesen) können dem Negativnachweis außerdem mittels negativem Test nachkommen (Schnelltestergebnis höchstens 24 Stunden alt oder PCR-Testergebnis höchstens 48 Stunden alt). Die Testzertifikate sind entsprechend vorzuzeigen.
Die Zuschauerzahl ist auf maximal 100 Personen beschränkt.