18.04.2024

Hygienekonzept für den Spielbetrieb – Stand 15.10.2021: 3G-Nachweis erforderlich

Wie im gestrigen Beitrag bereits angekündigt, findet ihr hier nun das aktuellste Hygienekonzept, welches die Weichen für den Saisonstart in zwei Wochen stellt.

Wir bitten jeden Anwesenden, seien es Spieler, Betreuer, Zuschauer oder Bedienstete, das Konzept vor Betreten der Halle zur Kenntnis zu nehmen und den Regelungen entsprechend Folge zu leisten.

Zuschauer*innen und alle weiteren, nicht direkt spielbeteiligten Personen benötigen zum Eintritt in die Sporthalle gemäß §3 CoSchuV einen Negativnachweis (3G) (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren), welcher vom Heimverein am Halleneingang kontrolliert wird. Der Nachweis kann erfolgen durch:

  • Nachweis über vollständigen Impfschutz
  • Genesenennachweis
  • Negativer Testnachweis [nicht älter als 24 Stunden (Antigen) bzw. 48 Stunden (PCR)].
  • Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts

Gleiches gilt selbstverständlich für unmittelbar Spielbeteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Wischer*innen). Der/die Mannschaftsverantwortliche des jeweiligen Gastvereins bestätigt mit seiner Unterschrift auf einem gesonderten Vordruck (Anlage zum Hygienekonzept) die Einhaltung der Vorschriften zum 3G-Negativnachweis. Die HSG Fürth/Krumbach behält sich vor, die Richtigkeit der Angaben stichprobenhaft zu kontrollieren.